Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe

Wichtig: In allen im folgenden genannten Fällen ist eine Voranmeldung im regulären Anmeldezeitraum im Mai nötig.

 

Den Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe regelt der Paragraph 5 der Realschulordnung.

- aus der Mittelschule in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule

Der Übertritt ist möglich, wenn

  • im Jahreszeugnis der Haupt-/Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ein Notenschnitt von mindestens 2,0 erreicht wird.
  • Wird dieser Notenschnitt nicht erreicht, ist der Übertritt in die Realschule nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung, Beratung und Probezeit möglich.

 


- aus einer M-Klasse der Mittelschule in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule

Der Übertritt ist möglich, wenn

  • die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder deren Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist. Eine Beratung ist verbindlich.
  • Der Schüler / die Schülerin hat Probezeit.

 


- aus dem Gymnasium in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule

Der Übertritt ist möglich, wenn

  • die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde.
  • in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist. Der Schüler / die Schülerin hat Probezeit. Es ist keine Aufnahmeprüfung notwendig. Eine Beratung ist verbindlich.

Ein Übertritt ist bei bestandener Aufnahmeprüfung möglich, wenn der Schüler / die Schülerin in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe an der Realschule unterrichtet werden, mehrmals die Note 5 aufweist. Der Schüler / die Schülerin hat Probezeit. Eine Beratung ist verbindlich.