Allgemeine Infos zur Anmeldung an der Achental-Realschule finden sie HIER
Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe (Eingangsklasse)
Aus der 4. Klasse der Grundschule
Die Übertrittsbedingungen sind in § 6 der Grundschulordnung (GrSO) geregelt.
Jede Schülerin / jeder Schüler bekommt ohne Antrag ein Übertrittszeugnis (Aushändigung: erster Unterrichtstag im Mai). Relevant ist die Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis. Das darauf folgende Jahreszeugnis kann nicht berücksichtigt werden.
Durchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und HSU ...
bis 2,66: Der Übertritt ist uneingeschränkt möglich.
ab 3,00: Die Teilnahme an einem Probeunterricht ist erforderlich (zentrale Aufgabenstellung, schriftlich und mündlich in D, M; Dauer: 3 Tage) – Bei den Noten 3/4 bzw. 4/3 (oder besser) im Probeunterricht ist dieser bestanden, der Übertritt ist somit möglich. – Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht ist dieser zwar formal nicht bestanden, auf Antrag der Eltern ist dennoch ein Übertritt möglich.
Schüler mit einem Notenschnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können auch nach dem Anmeldetermin in die Realschule aufgenommen werden. Hierzu nehmen Sie bitte nach dem Probeunterricht unverzüglich Kontakt mit uns auf und melden Ihr Kind nach. Schüler mit einem Notenschnitt des Übertrittszeugnisses von 3,00 oder schlechter, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können am Probeunterricht der Realschule zum allgemeinen Nachtermin in den letzten Tagen der Sommerferien teilnehmen.
Der Schüler / die Schülerin darf am 30.09. noch nicht 12 Jahre alt (12. Lebensjahr noch nicht vollendet) sein.
Anmeldung für das Schuljahr 2023/2024 und zum Probeunterricht
Anmeldung: Montag, 8. Mai bis Mittwoch, 10. Mai
Probeunterricht: Dienstag 16. Mittwoch 17. und Freitag 19. Mai
Informationen zur Dauer erhalten Sie bei der Anmeldung.
Für die Anmeldung benötigte Unterlagen:
- Übertrittszeugnis im Original
- Reichen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Stammbuchs ein
- Passbild für Schülerakt
- Reichen Sie ggf. eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses ein
- Reichen Sie ggf. eine Kopie des Bescheids Lese-Rechtschreib-Störung ein (sollte dies bei Ihrem Kind festgestellt worden sein)
- Nachweis über den ausreichenden Masernschutz (Kopie der entsprechenden Seiten des Impfpasses, Bescheinigung Arzt) bzw. ggf. dem Nachweis über medizinische Kontraindikation
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der online-Anmeldung.
Informationen zum Übertritt in höhere Jahrgangsstufen finden Sie hier: Link
Häufig gestelle Fragen zum Übertritt - eine Übersicht der Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost: Link
Aus der 5. Klasse der Mittelschule
Die Übertrittsbedingungen sind in § 6 der Mittelschulordnung (MSO) geregelt.
Für die Realschule benötigt das Kind im Jahreszeugnis der 5. Klasse Hauptschule eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 in Deutsch und Mathematik.
Achtung: Es findet kein Probeunterricht mehr statt. Schüler/innen mit einem Durchschnitt in D und M von 3,0 und schlechter müssen an einer Aufnahmeprüfung für die 6. Jahrgangsstufe teilnehmen – siehe weiter unten.
Aus der 5. Klasse des Gymnasiums
Ein Übertritt ist uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).
Wenn die Schülerin / der Schüler die 5. Jahrgangsstufe nicht bestanden hat, kann er die 5. Jahrgangsstufe an der Realschule wiederholen. Aber man muss den § 2 RSO berücksichtigen: Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 setzt voraus, dass der Schüler am 30. September das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
Anmeldung für Mittelschüler 5. Klasse mit einem Jahreszeugnis:
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der staatlichen und staatlich anerkannten Mittelschulen, die den Übertritt an die Realschule anstreben und die im Halbjahrszeugnis in den Fächern Mathematik und Deutsch die Durchschnittsnote 2,5 oder besser aufweisen, führen die Anmeldung im gleichen Zeitraum wie oben angegeben durch.
Die endgültige Anmeldung an der Realschule erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils geforderten Notenschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses anmelden.
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 an staatlich genehmigten Mittelschulen (z. B. Waldorfschulen oder Montessorischulen), erfolgt nach Bedarf ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht. Dieser Probeunterricht kann von mehreren Schulen zusammen durchgeführt werden. Die Anmeldung hierfür erfolgt im gleichen Zeitraum wie oben angegeben.
Für die Anmeldung benötigte Unterlagen:
- Reichen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Stammbuchs ein
- Übertrittszeugnis im Original
- Passbild für Schülerakt
- Reichen Sie ggf. eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses ein
- Nachweis über den ausreichenden Masernschutz (Kopie der entsprechenden Seiten des Impfpasses, Bescheinigung Arzt) bzw. ggf. dem Nachweis über medizinische Kontraindikation
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der online-Anmeldung (Link).